Eintrag beanstanden – so gehst du vor

Stehst du im Zahlmoral-Register und möchtest einen Eintrag klären oder beanstanden? Hier erfährst du Schritt für Schritt, was du tun kannst.

Erster Schritt: Selbstauskunft

Über unsere Selbstauskunft kannst du nach Art. 15 DSGVO prüfen, ob und in welchem Umfang Daten zu dir gespeichert sind.

Jetzt Selbstauskunft stellen
1Prüfen, ob du im Register stehst

Stelle zuerst eine kostenlose Selbstauskunft. Du erfährst, ob ein Eintrag zu dir existiert – ohne dass andere deine Daten sehen.

Zur Selbstauskunft →

2Den meldenden Betrieb kontaktieren

Jede Meldung stammt von einem Handwerksbetrieb, bei dem eine Rechnung offen war. Nur dieser Betrieb kann den Vorfall korrigieren oder als bezahlt markieren. Wende dich direkt an ihn – per Telefon, E-Mail oder Post. Erkläre deinen Standpunkt und lege Nachweise vor (z. B. Zahlungsbeleg, Auftragsbestätigung).

3Rechnung bereits bezahlt?

Wenn die Zahlung tatsächlich erfolgt ist, kann der meldende Betrieb den Vorfall in seinem Konto als bezahlt markieren. Der Zahlmoral-Score wird dann neu berechnet und kann sich verbessern.

So wirkt sich das auf den Score aus →

4Meldung ist falsch oder unberechtigt?

Schildere dem Betrieb sachlich, warum die Meldung aus deiner Sicht nicht zutreffend ist. Bitte ihn, die Meldung zurückzuziehen oder uns eine Korrektur mitzuteilen. Wir prüfen eingereichte Meldungen vor der Freigabe – offensichtlich fehlerhafte Angaben werden korrigiert.

5Keine Reaktion vom Betrieb?

Kommst du mit dem meldenden Betrieb nicht weiter, schreib uns mit deiner Selbstauskunft und einer kurzen Schilderung. Wir können im Einzelfall vermitteln, ersetzen aber nicht das direkte Gespräch mit dem Auftragnehmer.

kontakt@zahlmoral.de →

Warum der meldende Betrieb?

Zahlmoral ist eine Plattform, auf der Handwerksbetriebe Zahlungsvorfälle melden. Wir speichern und prüfen diese Meldungen – ändern oder löschen sie aber nicht allein auf deine Anfrage hin, solange der meldende Betrieb den Vorfall aufrechterhält.

Der Betrieb, bei dem die Rechnung offen war, kennt den Sachverhalt am besten. Er kann eine Zahlung bestätigen, die Meldung korrigieren oder – wenn berechtigt – zurückziehen lassen.

Tipps für die Kontaktaufnahme
  • Halte Rechnungsnummer, Datum und Betrag bereit, falls du sie kennst.
  • Füge Zahlungsnachweise bei (Kontoauszug, Überweisungsbeleg).
  • Bleib sachlich und setze eine angemessene Frist zur Rückmeldung.
  • Dokumentiere die Kommunikation für den Fall, dass du uns später einschalten musst.
Deine Rechte

Unabhängig von der Beanstandung hast du die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Zur Datenschutzerklärung →

Was wir nicht können

Wir können keine Rechtsberatung geben und entscheiden nicht über Streitigkeiten zwischen dir und einem Handwerksbetrieb. Wir prüfen Meldungen vor Veröffentlichung, sind aber keine Schlichtungsstelle. Bei strittigen Forderungen bleibt der zivilrechtliche Weg vor Gericht unberührt.

Noch nicht geprüft, ob du betroffen bist?

Starte mit der kostenlosen Selbstauskunft.

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